Naturfreibad Schinderweiher Mudersbach-Niederschelderhütte Förderverein Naturfreibad Schinderweiher e.V.
Naturfreibad Schinderweiher Mudersbach-Niederschelderhütte     Förderverein Naturfreibad Schinderweiher e.V.

Öffnungszeiten:

 

 

 

Der Förderverein

Wer kann Mitglied werden?
Jeder kann dem Förderverein beitreten (s.u.)

Das Beitrittsformular zum Speichern oder Ausdrucken findet Ihr im Anschluss.

Was kostet es?
Einzel Person: Mitgliedsbeitrag 16 €

Familien: Mitgliedsbeitrag 21 €

 

An wen kann ich mich wenden?
An den
Förderverein Naturfreibad Schinderweiher e.V.

Herr Niko Schmol

Zechenwaldstr. 4
57555 Brachbach


E-Mail: info@schinderweiher.de
Internet: www.schinderweiher.de

Auszug aus der Satzung des Fördervereins Naturfreibad Schinderweiher e.V. in der Fassung vom 13.04.2008

 

4. Mitgliedschaft im Verein
 

4.1 Die Mitgliedschaft kann von jeder Person oder jeder juristischen Person oder Personenvereinigung durch Beitrittserklärung erworben werden. Die Aufnahme minderjähriger Mitglieder bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen.

4.2 Der Austritt aus dem Verein kann nur mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden. Im übrigen endet die Mitgliedschaft durch Tod, bei juristischen Personen mit Auflösung der Gesellschaft oder Eröffnung des Zwangsverwaltung- oder Konkursverfahrens.

4.3 Gelangt der Vorstand einstimmig der Überzeugung, dass eine Mitgliedschaft nicht oder nicht mehr im Einklang mit dem Bestreben des Vereines steht, so kann diese durch schriftlichen Bescheid des Vorstandes beendet werden. Die Angabe von Gründen erfolgt nur auf persönlichen Wunsch des Ausgeschlossenen.
 

5. Mitgliederversammlung
 

5.1 Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der der Vorstand mit einer Frist von 3 Wochen unter Angabe der Tagesordnung auf der Homepage des Vereins sowie über das amtliche Mitteilungsblatt Kirchen Aktuell und einem Verweis in der lokalen Presse einlädt. Der Vorstand berichtet in dieser Versammlung über seine Tätigkeit und legt den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vor. Eine Mitgliederversammlung findet außerdem statt, wenn der Vorstand oder eine Gruppe von wenigstens 30 % der Mitglieder dieses verlangen.

5.2 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen oder Personenvereinigungen werden durch einen, vom Vertretungsberechtigten mit schriftlicher Vollmacht versehenen Delegierten vertreten.

5.3 Anträge, die zusätzlich zur bekannten Tagesordnung behandelt werden sollen, sind mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich vorzulegen. Gegenstand dieser Anträge können nur Beschlüsse sein, die mit einfacher Mehrheit gefällt werden können.

5.4 Die Mitgliederversammlung ist mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde, und die Satzung nichts anderes bestimmt.

5.5 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a.) Entgegennahme von Geschäfts-, Finanz- und Prüfungsbericht des vorigen Geschäftsjahres.
b.) Beschlussfassung über die Richtlinie für die Mitgliedsbeiträge.
c.) Entlastung und ggfs. Wahl des Vorstandes gem. & 6 Abs. 1 der Satzung.
d.) Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
e.) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verteilung des Vereinsvermögens.
Die Mitgliederversammlung bestimmt zwei Rechnungsprüfer. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören.

5.6 Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und die dort gefassten Beschlüsse wird ein Protokoll geführt.

5.7 Der Vorsitzende des Vereins beurkundet die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

7. Geschäftsjahr
 

7.1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 

8. Beiträge und Spenden
 

8.1 Der Verein erhält Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben aus
a.) Mitgliedsbeiträgen
b.) Spenden
c.) Zuschüssen
d.) kulturellen, sportlichen und Freizeitveranstaltungen innerhalb der Anlagen des Naturfreibades Schinderweiher.

8.2 Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Nachlässe auf den Mitgliedsbeitrag können in Einzelfällen durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes zugelassen werden.

8.3 Die Höhe der Beiträge juristischer Personen oder Personenvereinigungen wird zwischen diesen und dem Vorstand vereinbart.

Satzung zum Ausdrucken
20220603 Satzung.pdf
PDF-Dokument [437.9 KB]
Beitrittserklärung zum Ausdrucken
20210916 Beitrittserklaerung+Information[...]
PDF-Dokument [1.2 MB]

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